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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BerlinVerkündungsdatum09 / 2004 

Landesarbeitsgericht Berlin

Entscheidungen 09 / 2004



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 1116/04 vom 24.09.2004

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Betriebsratsmitglied, Versetzung, Wechselschichtzulage
Leitsatz:Der Arbeitgeber darf ein einschlägig abgemahntes Betriebsratsmitglied, das außerhalb seiner Arbeitszeit im Betrieb erscheint und Mitarbeiter über eine Stunde lang in Gespräche verwickelt und dadurch von der Arbeit abhält mit der Folge entsprechender Beschwerden in eine andere Abteilung versetzen, auch wenn es dort nur noch in Tagesschicht beschäftigt werden kann und deshalb über 500,-- ¤ brutto monatlich an Zulagen verliert.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 1116/04



LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 685/04 vom 24.09.2004

Rechtsgebiete:BGB, BMTG II, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Sollvorschrift, sog. Unkündbarkeit, Wiederaufnahme des Verfahrens, Zurückverweisung
Leitsatz:1. § 54 BMT-G II enthält in seiner Fassung ab 01. Januar 2002 kein zwingendes Schriftformerfordernis für eine Angabe des Kündigungsgrundes mehr.

2. Es ist dem Arbeitgeber zumutbar, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer in Altersteilzeit noch 11 Monate bis zum Eintritt in die Freistellungsphase fortzusetzen, auch wenn er dessen Tätigkeit einem externen Dienstleister übertragen hat.

3. Der Erwerb eines Anspruchs gegen einen externen Dienstleister macht dem Arbeitgeber die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs seines Arbeitnehmers nicht unmöglich i.S.d. § 275 Abs. 1 BGB.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 685/04

LAG-BERLIN – Urteil, 10 Sa 1763/04 vom 16.09.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Weiterbeschäftigungsanspruch, BR-Beschluss, Darlegungslast
Leitsatz:1. Im einstweiligen Verfügungsverfahren, in welchem der Arbeitnehmer seinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG geltend macht, muss er auch vortragen, inwieweit ein ordnungsgemäß getroffener Betriebsratsbeschluss vorliegt.

2. Der Arbeitgeber muss dann substantiell - in analoger Anwendung der Grundsätze zum Bestreiten der Betriebsratsanhörung durch den Arbeitnehmer (BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/79 ) - und im Einzelnen bestreiten, wobei er sich (nur) bei Umständen außerhalb seiner Wahrnehmung auf Nichtwissen beziehen kann. Ein pauschales Bestreiten reicht nicht aus.

3. Der Darlegung und Glaubhaftmachung von Tatsachen, die einen Verfügungsgrund belegen sollen, bedarf es im Hinblick auf den drohenden endgültigen Rechtsverlust nicht.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 10 Sa 1763/04

LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 994/04 vom 10.09.2004

Rechtsgebiete:Protokollnotiz
Schlagworte:Heimzulage
Leitsatz:Für die Betreuung einer Wohngemeinschaft mit sechs Behinderten i.S.d. § 39 BSHG steht dem Arbeitnehmer eine tarifvertragliche Heimzulage zu, wenn die Bewohner sich nicht allein eine Ordnung für ihr Zusammenleben gegeben haben, deren Beachtung sie im Wesentlichen allein durchsetzen.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 994/04


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