JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Nichtigkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen nicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs?, Ablehnung der Übernahme, Gerichtsstandvereinbarung |
| Leitsatz: | 1. Verweist ein Arbeitsgericht den Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Arbeitsgericht und lehnt dieses durch Beschluss die Übernahme ab, können die Parteien bis zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen, nach der das zunächst angerufene (an sich unzuständige) Gericht örtlich zuständig sein soll. 2. Nicht nur das verweisende, auch das "zurückverweisende" Gericht hat den Parteien vor seiner Entscheidung rechtliches Gehör zu geben. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 16 SHa 1480/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch in Bezug auf die Erkrankung |
| Leitsatz: | Behauptet eine Arbeitnehmerin, sie sei durch fortgesetzte Herabsetzungen und Schikanen ihres Arbeitgebers seelisch krank geworden, muss sie im Prozess um Schadensersatz und Schmerzensgeld die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und beweisen, dass in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen rechtswidrige und schuldhafte Überschreitungen des Direktionsrechts gewesen sind und ob der Handelnde damit zu rechnen hatte, dass sein Verhalten eine Erkrankung bei der Arbeitnehmerin verursachen könnte. Es genügt nicht, die beanstandeten Verhaltensweisen unter eine der inzwischen gebräuchlichen Definitionen von "Mobbing" zu subsumieren; "Mobbing" ist für sich genommen kein juristisch verwertbarer Begriff. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 2280/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG, BetrVG |
| Schlagworte: | Erledigung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens durch eine "zwischen den Instanzen" erteilte Zustimmung des Betriebsrats, keine "Rücknahme" einer wirksam abgegebenen Erledigungserklärung, Eintritt der Rechtskraft eines Beschlusses im Beschlussverfahren durch unzulängliche Beschwerdebegründung? |
| Leitsatz: | 1. Im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG handelt es sich um ein objektiv erledigendes Ereignis, wenn der Betriebsrat nach einer stattgebenden Entscheidung des Arbeitsgerichts ("zwischen den Instanzen") die ursprünglich verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung seines Mitgliedes erteilt. 2. Die einmal wirksam abgegebene Erledigungserklärung des Arbeitgebers kann auch dann nicht zurückgenommen werden, wenn das beteiligte Betriebsratsmitglied sich der Erledigungserklärung zunächst nicht anschließt, sondern seine bereits eingelegte Beschwerde begründet. 3. Die form- und fristgerechte Einlegung einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts im Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG hemmt den Eintritt der Rechtskraft; diese Hemmung dauert bis zur Rechtskraft der Entscheidung, durch die das Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen wird. Die Rechtskraft tritt nicht schon "von selbst" mit Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ein, wenn die (rechtzeitige) Beschwerdebegründung nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2-4 ZPO entspricht. Das gilt jedenfalls dann, wenn bereits vorher ein objektiv erledigendes Ereignis (hier: Die nachträgliche Zustimmung des Betriebsrats) eingetreten ist. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 16 TaBV 2358/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vertretungsmacht, Schutzbereich |
| Leitsatz: | 1. Weist die Satzung einer Stiftung bürgerlichen Rechts als Trägerin eines Krankenhauses die Einstellung der Arbeitnehmer dem Verwaltungsdirektor zu, so hat der ärztliche Direktor insoweit keine gesetzliche Vertretungsmacht. 2. Die Vorschriften über medizinische Erst- und Folgeuntersuchungen dienen allein dem Gesundheitsschutz und nicht dazu, den Bewerber und späteren Arbeitnehmer vor beruflichen Fehlentscheidungen zu bewahren. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 486/04 | |