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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BerlinVerkündungsdatum03 / 2004 

Landesarbeitsgericht Berlin

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 2206/03 vom 30.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Widerruf einer einzelvertraglichen vereinbarten zusätzlichen Leistung
Leitsatz:Der Widerruf einer freiwillig unter Widerrufsvorbehalt gestellten einzelvertraglich als Allgemeine Geschäftsbedingung geregelten Leistung (Zulage) ist nicht schon deswegen wegen Verstoßes gegen §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. rechtsunwirksam, weil der Arbeitgeber in der Abrede keine Widerrufsgründe benannt hat. Dies beruht darauf, dass es im Arbeitsverhältnis auf die angemessene Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsrechts ankommt (entgegen Arbeitsgericht Düsseldorf DB 04, 81 und einer verbreitet vertretenen Auffassung in der Literatur).

Daher sind bei der Prüfung der Rechtswirksamkeit des erklärten Widerrufs weiterhin die bisherigen Grundsätze der Rechtsprechung des BAG heranzuziehen.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 2206/03



LAG-BERLIN – Urteil, 8 Sa 262/04 vom 26.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Höhe der Verzugszinsen bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt
Leitsatz:Dem Arbeitnehmer steht auf rückständiges Arbeitsentgelt der erhöhte Zinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB n.F. nicht zu.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 8 Sa 262/04

LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 2490/03 vom 26.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Abmahnung wegen Schlechtleistung
Leitsatz:Eine Kassendifferenz von 10,-- ¤ bei einer Kassiererin, die sonst in der Regel lediglich kleinere Differenzen von weniger als 1,-- ¤ aufzuweisen hat, stellt eine objektive Pflichtverletzung dar, die vom Arbeitgeber mit einem zur Personalakte genommenen Schreiben abgemahnt werden kann.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 2490/03

LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta 541/04 vom 19.03.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:nicht eröffneter Rechtsweg - mangelnde Erfolgsaussicht
Leitsatz:Ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet und wird der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich erledigt, kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht im Hinblick auf die fehlende Rechtswegzuständigkeit versagt werden.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta 541/04


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