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Landesarbeitsgericht Berlin
Entscheidungen 12 / 2003
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta (Kost) 6109/03 vom 29.12.2003
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutzklage und Vergütungsklage, Berechnung der Streitwerte |
| Leitsatz: | Die Werte einer Kündigungsschutzklage und einer Klage, mit der die von der Wirksamkeit der Kündigung abhängigen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden, sind für den Zeitraum aufeinander anzurechnen, der für die Bewertung der Kündigungsschutzklage maßgebend ist. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6109/03 |
LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 1481/03 vom 19.12.2003
| Rechtsgebiete: | TVG, BAT |
| Schlagworte: | Auflösende Bedingung im Tarifvertrag (§ 59 Abs. 1 und Abs. 3 BAT) |
| Leitsatz: | § 59 Abs. 1 i.V. m. Abs. 3 BAT umgeht nach der Neufassung des § 59 Abs.3 BAT das KSchG nicht (mehr). |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 1481/03 |
LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta (Kost) 6118/03 vom 17.12.2003
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Erörterungsgebühr |
| Leitsatz: | Eine Erörterungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO) entsteht bereits, wenn der Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung Hinweise des Gerichts ohne eigene Argumentation aufnimmt und die prozessual gebotenen Folgerungen (z.B. Rücknahme der Berufung) aus ihnen zieht. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6118/03 |
LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 2144/03 vom 12.12.2003
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Erledigung eines Teilzeitverlangens bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages |
| Leitsatz: | Durch den Neuabschluss eines Arbeitsvertrages wird eine Klage nach § 8 TzBfG auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit und Neuverteilung auf bestimmte Wochentage gegenstandslos. Denn der Anspruch auf Reduzierung und Neuverteilung der Arbeitszeit bezieht sich nicht nur gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG auf die "vertraglich vereinbarte Arbeitszeit", sondern korrespondiert auch mit den betrieblichen Gründen, die der Arbeitgeber dem Anspruch des Arbeitnehmers als Einwendung entgegenhalten kann. Wird der Arbeitsvertrag geändert, ändert sich der zu beurteilende Gegenstand für die Einlassungen des Arbeitgebers. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 2144/03 |
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