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Landesarbeitsgericht Berlin
Entscheidungen 11 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta (Kost) 6116/03 vom 18.11.2003
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Beschäftigungsklage, Streitwert |
| Leitsatz: | Der Wert einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung bestimmt sich regelmäßig nach der Höhe eines Bruttomonatsverdienstes. Eine Erhöhung dieses Wertes kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer ein besonderes Interesse an der begehrten Beschäftigung geltend macht. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6116/03 |
LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 1382/03 vom 14.11.2003
| Rechtsgebiete: | BGB, EG-Vertrag |
| Schlagworte: | Lohnabsicherung nach Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag über die Lohn- und Gehaltssicherung für die Arbeitnehmer in der Berliner Metallindustrie vom 6.2.1979 in der Fassung vom 27.01.1988 |
| Leitsatz: | Wird wegen der Umstellung von Akkord- auf Leistungslohn für zwölf Monate ab der Umstellung eine Lohnabsicherung in Form einer Vergütungserhöhung um den bisherigen monatlichen Akkorddurchschnittsverdienst gezahlt, besteht kein Anspruch auf diese Lohnabsicherung für Arbeitnehmer, die sich in dieser Zeit im Erziehungsurlaub befinden. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 1382/03 |
LAG-BERLIN – Beschluss, 3 Ta 2142/03 vom 12.11.2003
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren |
| Leitsatz: | Die einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren ist grundsätzlich sofort vollstreckbar, wenn alle Voraussetzungen für deren Vollziehung vorliegen.
Die aufschiebende Wirkung einer nach § 87 ArbGG dagegen eingelegten Beschwerde (§ 87 Abs. 4 ArbGG) ändert daran nichts. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 3 Ta 2142/03 |
LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 1391/03 vom 07.11.2003
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Vergleichbarkeit |
| Leitsatz: | Arbeitnehmer mit Tätigkeiten unterschiedlicher Tarifgruppen können mangels Vergleichbarkeit nicht in eine Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 KSchG einbezogen werden, selbst wenn dies eine mit dem Betriebsrat vereinbarte Auswahlrichtlinie vorsieht. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 1391/03 |
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