( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BerlinVerkündungsdatum10 / 2003 

Landesarbeitsgericht Berlin

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-BERLIN – Beschluss, 17 Ta (Kost) 6080/03 vom 24.10.2003

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung, Verfahrenswert
Leitsatz:Zur Ermittlung des Wertes eines Verfahrens betreffend den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der der Betriebsrat die vorläufige Unterlassung einer Betriebsänderung begehrt.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6080/03



LAG-BERLIN – Beschluss, 8 Sa 747/03 vom 24.10.2003

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Unzulässige Berufung, Wiedereinsetzungsantrag
Leitsatz:Verwerfung einer unzulässigen Berufung wegen Nichteinhaltung der mit der Verkündung des arbeitsgerichtlichen Urteils beginnenden Fünf-Monats-Frist, keine Wiedereinsetzung, wenn weder innerhalb der Vorfrist noch bei der Berufungseinlegung eine Fristenprüfung stattfindet.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 8 Sa 747/03

LAG-BERLIN – Beschluss, 6 Ta 1968/03 vom 13.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Freistellung
Leitsatz:Mangels ausdrücklicher Regelung im Arbeitsvertrag und mangels besonderer Umstände kann sich der im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zur Weiterbeschäftigung verurteilte Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 Ta 1968/03

LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 1058/03 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zweistufige Ausschlussfrist, Hemmung
Leitsatz:1. Das Klauselverbot des § 309 Nr. 13 BGB 2002 steht einer zweistufigen Ausschlussfrist in einem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrag nicht entgegen.

2. Durch Aufnahme in einen Widerrufsvergleich wird eine Forderung des Arbeitnehmers einem tarifvertraglichen Schriftformerfordernis entsprechend geltend gemacht (§§ 126 Abs. 4, 127a BGB). Diese Geltendmachung wird durch einen späteren Widerruf nicht berührt.

3. Die Einstellung einer Forderung in einen später widerrufenen Prozessvergleich stellt keine gerichtliche Geltendmachung zur Wahrung einer zweistufigen Ausschlussfrist dar.

4. Es spricht viel dafür, dass der Lauf einer Klagefrist bis zum Widerruf eines den Anspruch mitregelnden Prozessvergleichs analog § 205 BGB 2002 gehemmt wird und dass diese Hemmung analog § 206 BGB 2002 andauert, wenn dem Arbeitnehmer trotz erfolgten Widerrufs eine vollstreckbare Ausfertigung des Prozessvergleichs erteilt worden ist, bis ihm der Widerruf mitgeteilt wird.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 1058/03


Seite:   1  2 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-berlin/uebersicht-2003-10-2

"Landesarbeitsgericht Berlin - Entscheidungen 10 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN