JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Stellenausschreibung |
| Leitsatz: | 1. Pflegt der Arbeitgeber bestimmte gehobene Stellen stets im Betrieb auszuschreiben, entspricht seine Berufung auf das Fehlen eines ausdrücklichen Verlangens des Betriebsrats nicht dem Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit. 2. Die Ausschreibung einer dauerhaft zu besetzenden Stelle wird nicht dadurch verbraucht, dass für alle Beteiligten erkennbar ein externer Bewerber für lediglich drei Monate zur Überbrückung eingestellt wird. 3. Eine unterbliebene oder fehlerhafte Stellenausschreibung kann bis zum Schluss der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden, solange die Einstellung bisher nur als vorläufige Maßnahme vollzogen worden ist. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 TaBV 633/03 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Stellenausschreibung |
| Leitsatz: | 1. Pflegt der Arbeitgeber bestimmte gehobene Stellen stets im Betrieb auszuschreiben, entspricht seine Berufung auf das Fehlen eines ausdrücklichen Verlangens des Betriebsrats nicht dem Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit. 2. Die Ausschreibung einer dauerhaft zu besetzenden Stelle wird nicht dadurch verbraucht, dass für alle Beteiligten erkennbar ein externer Bewerber für lediglich drei Monate zur Überbrückung eingestellt wird. 3. Eine unterbliebene oder fehlerhafte Stellenausschreibung kann bis zum Schluss der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden, solange die Einstellung bisher nur als vorläufige Maßnahme vollzogen worden ist. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 TaBV 609/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Beweisvereitelung |
| Leitsatz: | Kommt der Gegner der beweisbelasteten Partei der Anordnung seines persönlichen Erscheinens unentschuldigt nicht nach, so kann dies im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn ein Zeuge bekundet hat, in der Lage zu sein, die Person wieder zu erkennen, die er mit dem Beweisführer hat zusammenarbeiten sehen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 269/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Ruhen des Verfahrens |
| Leitsatz: | Erscheinen die Parteien nach entsprechender Mitteilung nicht zum Gütetermin, weil sie den Ausgang eines Parallelverfahrens abwarten wollen, kommt § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG nicht zur Anwendung. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 5 Ta 1841/03 | |