JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 07 / 2003
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VTV Bau, ZPO |
| Schlagworte: | Anforderungen an die Substantiiertheit eines Sachvortrages für einen Beweisantritt, Ausforschungsbeweis |
| Leitsatz: | Macht ein Kläger (hier: ZVK Bau) tarifliche Ansprüche geltend und behaupet zur Tarifunterworfenheit des Arbeitgebers, "jeder" der (mit Namen, Anschriften und Beschäftigungszeiten benannten) Arbeitnehmer im Arbeitgeberbetrieb habe im Klagezeitraum "zu mehr als 50% seiner persönlichen Arbeitszeit" bestimmte, abstrakt umschriebene Tätigkeiten verrichtet, die im Katalog des betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages aufgeführt sind, ist ein derartiger Beweisantritt in der Regel unzulässig, wenn weder die konkreten Tätigkeiten der Arbeitnehmer (etwa: Maurer, LKW-Fahrer, Baggerführer) vorgetragen werden noch irgendwelcher Sachvortrag zu den konkreten betrieblichen Verhältnissen im Betrieb des in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegeben wird. Ein derartiger Beweisantritt ist in Wahrheit auf eine Betriebsprüfung gerichtet, zu der die Gerichte für Arbeitssachen zivilprozessual nicht befugt sind. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 850/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, ArbGG |
| Schlagworte: | Überstundenauskunft |
| Leitsatz: | 1. Eine wiederholt gemachte Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Überstundenvergütung zu zahlen, enthebt diesen nicht von seiner Last, Umfang und zeitliche Lage der über die reguläre Arbeitszeit hinausgehenden Überarbeit genau aufzulisten. 2. § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthält keine Grundlage für einen im Klagewege durchsetzbaren Anspruch. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 285/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verrat von Geschäftsgeheimnissen, fristlose Arbeitgeberkündigung im Urlaub, zu dessen Ende das Arbeitsverhältnis ohnehin geendet hätte |
| Leitsatz: | Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB umfasst nicht nur wirtschaftliche, sondern auch psychologische Aspekte. Auch wenn die finanzielle Belastung des Arbeitgebers nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung nicht geringer ist, als sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum (bereits vereinbarten) Ende wäre (hier: weil der Urlaubsabgeltungsanspruch den gleichen Umfang hat wie der Urlaubsentgeltanspruch), kann die fristlose Kündigung berechtigt sein. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 545/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB |
| Schlagworte: | Verjährungsbeginn bei rückwirkender Vergütungserhöhung, Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung, die auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler ohne Bildung eines abstrakten Rechtssatzes beruht |
| Leitsatz: | - Auch bei einer rückwirkenden Vergütungserhöhung beginnt die kurze Verjährung nach § 196 Nr. 8 BGB a.F. mit der Entstehung des Anspruchs (vorliegend: Mit Bekanntgabe der Neufassung der Lehrerrichtlinien), nicht schon mit dem Datum, auf das die Vergütungserhöhung rückwirkend bezogen wird. - Beurteilt das Landesarbeitsgericht seinen Streitfall anders als das Bundesarbeitsgericht einen im Wesentlichen gleichgelagerten Parallelfall, ist die Revisionszulassung nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG dennoch nicht angezeigt, wenn das BAG-Urteil auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler beruht und insoweit keinen abstrakten Rechtssatz gebildet hat. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 5 Sa 1288/02 | |