JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 06 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG, ZPO |
| Leitsatz: | 1.) Wird mit einer Statusklage ein Zahlungsanspruch geltend gemacht, so ergibt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht "automatisch" nach § 2 Abs. 3 ArbGG (Zusammenhangsklage), weil diese Zuständigkeitsregelung eine (arbeitsrechtliche) Hauptklage voraussetzt, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht bereits auf der Grundlage der "sic-non"-Rechtsprechung (Rechtsbehauptung des Klägers) angenommen werden kann. 2.) In einem solchen Fall muss die Zuständigkeit für den Zahlungsanspruch getrennt und nach allgemeinen Grundsätzen i.S.d. § 2 Abs. 1 ArbGG geprüft werden. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 10 Ta 1002/03 | |
"Landesarbeitsgericht Berlin - Entscheidungen 06 / 2003 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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