JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 06 / 2003
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BBiG, KSchG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Ausbildungsstreitigkeiten, Vertreterverschulden |
| Leitsatz: | Es stellt ein dem Auszubildenden analog § 85 ZPO zuzurechnendes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten dar, wenn dieser sich wegen einer außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses an die zuständige Innung wendet, bei der jedoch kein Ausschuss zur Beilegung von Ausbildungsstreitigkeiten gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG gebildet ist, ohne das Ausbleiben einer Eingangsbestätigung innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist der §§ 4 Satz 1, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG zum Anlass zu nehmen, vorsorglich eine Kündigungsschutzklage einzureichen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 Ta 1276/03 | |
| Rechtsgebiete: | RVO, SGB VII |
| Schlagworte: | Betriebliche Tätigkeit, Aufpumpen eines Fahrradreifens durch Pressluft |
| Leitsatz: | Das Aufpumpen eines Fahrradreifens bzw. -schlauches auf dem Werksgelände 40 Minuten vor der beabsichtigten Heimfahrt mit Hilfe der betrieblichen Pressluftanlage stellt eine betriebliche Tätigkeit i.S.v. § 637 RVO bzw. § 8 Abs. 1 SGB VII dar. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 875/03 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Rubrumsänderung/Parteiwechsel, Kündigungsschutzklage gegen die "falsche" GmbH |
| Leitsatz: | 1. Ist in einer anwaltlich verfassten Kündigungsschutzklage die (tatsächlich existierende) beklagte Partei (GmbH) eindeutig bezeichnet, kommt ein Auslegung dahin, dass eine andere (ebenfalls existierende) Partei (GmbH) gemeint ist, nur in Frage, wenn die Klagebegründung klar ergibt, dass nach Auffassung des Klägers nur zu dieser anderen Partei ein Arbeitsverhältnis bestanden hat; es genügt nicht, dass aus mitgesandten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigung) geschlussfolgert werden kann, der Kläger habe möglicherweise die falsche Partei verklagt. 2. Will der Geschäftsführer einer GmbH nach seiner Abberufung geltend machen, ein früher zur Muttergesellschaft der GmbH begründetes Arbeitsverhältnis sei wieder aufgelebt und durch deren (parallel zur Abberufung ausgesprochenen) Kündigung nicht beendet worden, muss er seine Kündigungsschutzklage gegen die Muttergesellschaft richten. Richtet er sie gegen die Tochter und erklärt zunächst, er habe zu dieser - trotz seiner formalen Stellung als Geschäftsführer - in einem Arbeitsverhältnis gestanden, kann er nicht das Rubrum berichtigen, sondern nur die Partei auswechseln. Ein derartiger Parteiwechsel kann sachdienlich sein, wirkt aber nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageeinreichung zurück. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 399/03 | |
| Rechtsgebiete: | PartG DDR, ZGB DDR |
| Schlagworte: | Schadensersatzanspruch gegen ehemalige Geschäftsführerin einer SED/PDS-Kontoorganisation |
| Leitsatz: | 1) Der Unterstellungsbescheid auf der Grundlage von § 20 b Abs. 2 PartG DDR ist ein Verwaltungsakt. 2) Ist dieser bestandskräftig, sind die Arbeitsgerichte gehindert, im nachfolgenden Schadensersatzprozess die Entscheidung der ehemaligen Treuhandanstalt nachzuprüfen. 3) Steht fest, dass eine Arbeitnehmerin ihre Vermögensbetreuungspflicht nachträglich dadurch verletzt hat, dass sie ca 6 Millionen DM vom Konto ihres Arbeitgebers in bar abgehoben hat und weitere 9 Millionen DM an Dritte überwiesen hat, muss sie konkret darlegen, an wen sie aufgrund welcher Weisung welcher Person diese Beträge überwiesen bzw. übergeben hat. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 542/03 | |