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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BerlinVerkündungsdatum05 / 2003 

Landesarbeitsgericht Berlin

Entscheidungen 05 / 2003



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 337/03 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Fälschung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber, Befristung
Leitsatz:Macht ein Arbeitnehmer geltend, ein von ihm unterzeichneter Arbeitsvertrag, der in der Überschrift als "Befristeter Arbeitsvertrag" bezeichnet war, sei unbefristet, weil bei seiner Unterschrift nur das Anfangsdatum, nicht aber das Beendigungsdatum (handschriftlich) eingetragen gewesen sei, muss er dies beweisen, wenn die Vertragsurkunde keine Mängel i.S. des § 419 ZPO aufweist (§§ 440 Abs. 2, 292 ZPO).

Ein Schriftgutachten kommt dazu in Frage, wenn das handschriftliche Beendigungsdatum ausreichende Individualisierungsmerkmale aufweist, um auf einen anderen Urheber als den des übrigen handschriftlich ausgefüllten Vertragstextes hinzuweisen.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 337/03



LAG-BERLIN – Beschluss, 13 Ta 726/03 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:GVG
Schlagworte:Callcenter, Arbeitnehmerähnliche Person
Leitsatz:Eine Callcenteragentin ist eine arbeitnehmerähnliche Person i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wenn sie ihr Entgelt im Auftragszeitraum ausschließlich von der Auftraggeberin erhält.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 13 Ta 726/03

LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 325/03 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BVG
Schlagworte:Berechnung der Höhe einer Betriebsrente
Leitsatz:Ist nach dem Wortlaut einer Betriebsvereinbarung bei der Berechnung einer Betriebsrente auf den monatlichen Durchschnittsnettoverdienst abzustellen, so kommt es für die Frage, ob dabei auch sog. Einmalzahlungen, wie das tarifliche Urlaubsgeld oder die jährliche Sonderzuwendung zu berücksichtigen ist, auch auf den erkennbaren Sinn und Zweck der Regelung an. Spricht dies gegen die Berücksichtigung der genannten Entgeltbestandteile, so kann zur Auslegung der Betriebsvereinbarung auch die bisherige, betriebliche Handhabung herangezogen werden.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 325/03


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