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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BerlinVerkündungsdatum04 / 2003 

Landesarbeitsgericht Berlin

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 2262/02 vom 11.04.2003

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Prozessaufrechnung in der Berufungsinstanz, Haftungsprivileg für eine arbeitnehmerähnliche Person
Leitsatz:1. Zur Begründung der Berufung gegen das Urteil eines Arbeitsgerichts braucht der Berufungskläger nicht gem. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ZPO, § 67 Abs. 6 Satz 1 ArbGG Tatsachen darzulegen, aufgrund deren seine Angriff- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind, weil der dort in Bezug genommene § 531 Abs.2 ZPO im Arbeitsgerichtsprozess durch die spezielle Vorschrift des § 67 ArbGG verdrängt wird, der weiterhin auch schuldhaft verspätetes Vorbringen zulässt, sofern dieses die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert.

2. § 533 Nr. 2 ZPO erfordert für die Zulässigkeit (der Geltendmachung) einer Aufrechnungserklärung in der Berufungsinstanz nicht, dass der Tatsachenvortrag zur Berufungsforderung, auf den allein die Aufrechnungserklärung gestützt werden kann, bereits für sich zur Berufungsbegründung genügt hätte.

3. Eine arbeitnehmerähnliche Person, die nicht in den vom Auftraggeber organisierten Bereich eingegliedert ist, haftet für jede Art Verschulden.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 2262/02



LAG-BERLIN – Beschluss, 5 TaBV 1990/02 vom 08.04.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Leitsatz:1. Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann im Beschlussverfahren auch von einem einzelnen Arbeitnehmer geltend gemacht werden.

2. Eine Vielzahl verschiedener Verstöße gegen Wahlvorschriften kann zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl führen
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 5 TaBV 1990/02

LAG-BERLIN – Beschluss, 13 TaBV 68/03 vom 04.04.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, BAT, BAT-O, Vergütungsordnung, Ermessen der Einigungsstelle
Leitsatz:1) Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, ob eine Vergütungsordnung entsprechend der des BAT eingeführt wird.

2) Die Auflage eines Zuwendungsgebers (hier: Bundesrepublik Deutschland) an den Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber), keine höhere Vergütung zu zahlen als im öffentlichen Dienst, ist keine gesetzliche Regelung im Sinne von § 87 Nr. 1 Eingangssatz BetrVG, die das Mitteilungsrecht des Betriebsrats ausschließen könnte.

3) Ein Nichtaufwendungstarifvertrag ist keine tarifliche Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG.

4) Für die Einführung einer Vergütungsordnung ist grundsätzlich der Betriebsrat, nicht der Gesamtbetriebsrat originär zuständig.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 13 TaBV 68/03

LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 51/03 vom 01.04.2003

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG, KSchG
Schlagworte:Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:1. Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG findet auf die befristete Erhöhung der Arbeitszeit im Rahmen eines unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnisses weder unmittelbare noch analoge Anwendung.

2. Die Regelung des § 14 TzBfG schließt die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Erfordernis eines Sachgrundes für die Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen - hier des Umfangs der Arbeitszeit - nicht aus.

3. Zum Befristungsgrund der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit von entsprechenden Haushaltsmitteln und zu dem der (mittelbaren) Stellvertretung.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 51/03


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