JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 04 / 2003
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigungsverzicht, widersprüchliches Verhalten Kündigungsverzicht, widersprüchliches Verhalten |
| Leitsatz: | 1. Einem erst nach dem Ableben des früheren Betriebsinhabers eingestellten Arbeitnehmer wird durch einen Wunsch des Erblassers hinsichtlich der Weiterführung seines Betriebs mit eigenen Arbeitnehmern kein Recht eingeräumt. 2. Es stellt kein widersprüchliches Verhalten dar, wenn ein Testamentsvollstrecker, der bei seinem Amtsantritt den Beschäftigten erklärt hat, kein Mitarbeiter brauche Sorge um seinen Arbeitsplatz zu haben und es werde niemand aus betriebsbedingten Gründen entlassen, knapp 2 Jahre später den Entschluss zur Fremdvergabe sämtlicher verbliebenen Arbeiten fasst und deshalb allen Arbeitnehmern kündigt. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 5 Sa 1793/02 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Mehrere Abmahnungen, Streitwert |
| Leitsatz: | Wendet sich der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit gegen mehrere Abmahnungen, so ist jede Abmahnung für sich zu bewerten und anschließend ein Gesamtstreitwert zu bilden. Es ist dabei in der Regel ohne Belang, in welchem zeitlichen Abstand die Abmahnungen ausgesprochen werden. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6024/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung, Streitwert |
| Leitsatz: | 1. Wendet sich die klagende Partei in einem Rechtsstreit gegen eine zugleich ausgesprochene außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, handelt es sich um eine einheitlich zu bewertende Bestandsstreitigkeit im Sinne des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG; eine Zusammenrechnung der Werte der Kündigungsschutzklagen findet nicht statt. 2. Gleiches gilt, wenn die vorsorglich ordentliche Kündigung kurze Zeit nach der außerordentlichen Kündigung erklärt wird und dies im Vergleich zu einer sofort erklärten ordentlichen Kündigung nicht zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist führt. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6023/03 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Einsetzungsverfahren, Aussetzung |
| Leitsatz: | Die Aussetzung eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens nach § 98 ArbGG kommt gem. § 148 ZPO ausnahmesweise dann in Betracht, wenn der Spruch der zum gleichen Regelungsgegenstand gebildeten Einigungsstelle gerichtlich angefochten ist, da bei erfolgreicher Anfechtung die "alte" Einigungsstelle zuständig bliebe. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 10 Ta 598/03 | |