JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 01 / 2003
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BUrlG, BGB |
| Schlagworte: | Erfüllung von Teilurlaubsansprüchen durch Beurlaubung in der Kündigungsfrist |
| Leitsatz: | Wirken sich bei Kaufpreisverhandlungen über GmbH-Anteile Rückstellungen für Urlaubsansprüche bestimmter Arbeitnehmer kaufpreismindernd aus, so bedeutet dies kein Anerkenntnis dieser Ansprüche durch den späteren Arbeitgeber |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 62/03 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Versetzungsbereitschaft, Zugang |
| Leitsatz: | 1. Hat ein Arbeitnehmer ausländischer Herkunft eine Beschäftigung in den sog. Neuen Bundesländern unter Hinweis auf seine Sorge vor ausländerfeindlichen Übergriffen stets nachdrücklich abgelehnt, so ist der Arbeitgeber bei Schließung seiner Berliner Niederlassung nicht gehalten, ihm eine Weiterbeschäftigung am Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten. 2. Geht ein Fax zur Geltendmachung von Ansprüchen im Betrieb des Arbeitgebers an einem Freitag nach Dienstschluss kurz vor 18.00 Uhr ein, so wird ein Zugang dadurch erst am nächsten Arbeitstag bewirkt. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 1564/02 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Versetzungsbereitschaft, Zugang |
| Leitsatz: | 1. Hat ein Arbeitnehmer ausländischer Herkunft eine Beschäftigung in den sog. Neuen Bundesländern unter Hinweis auf seine Sorge vor ausländerfeindlichen Übergriffen stets nachdrücklich abgelehnt, so ist der Arbeitgeber bei Schließung seiner Berliner Niederlassung nicht gehalten, ihm eine Weiterbeschäftigung am Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten. 2. Geht ein Fax zur Geltendmachung von Ansprüchen im Betrieb des Arbeitgebers an einem Freitag nach Dienstschluss kurz vor 18.00 Uhr ein, so wird ein Zugang dadurch erst am nächsten Arbeitstag bewirkt. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 1550/02 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang |
| Leitsatz: | Widerspricht der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses bei Veräußerung eines Betriebsteils, entfällt sein Arbeitsplatz. Bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung sind Arbeitsplätze, die während der Kündigungsfrist oder später frei werden, zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 2 Sa 1854/02 | |