JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 12 / 2002
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Leitsatz: | 1. Die Tätigkeit eines Schulhausmeisters außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit - wie z.B. aus Anlass der abendlichen Turnhallenbenutzung, der Durchführung von Elternabenden - ist keine Arbeitszeit i.S. v. Nr. 4 zu § 17 SR 2r BAT. Es handelt sich vielmehr um Bereitschaftsdienst i.S. v. § 15 Abs. 6a BAT. 2. Die Vergütung für Bereitschaftsdienst von Schulhausmeistern beträgt im Land Berlin nach § 7 Abs. 2 der Dienstanweisung für Schulhausmeister für jede volle Stunde des Bereitschaftsdienstes 50 % der Überstundenvergütung. 3. Die Bitte um Überprüfung eines Anspruchs stellt keine Geltendmachung i.S. v. § 70 Abs. 1 BAT dar. 4. Vergütungsansprüche für die Ableistung von Bereitschaftsdienst sind jeweils spätestens sechs Monate nach Fälligkeit geltend zu machen. Es handelt sich nicht um Ansprüche aus "dem selben Sachverhalt" i.S. v. § 70 Abs. 2 BAT. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 15 Sa 1161/02 | |
| Rechtsgebiete: | Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe |
| Schlagworte: | - Tiefbaubetrieb und davon getrennter Gartenbaubetrieb in der Hand eines Unternehmers, - Behauptung der Einheitlichkeit "in's Blaue hinein" |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an den Vortrag der auf Auskunft klagenden ZVK hinsichtlich der Einheitlichkeit des Betriebes, wenn der Beklagte die getrennte Führung zweier verschiedener Betriebe einwendet. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 647/02 | |
| Rechtsgebiete: | AÜG |
| Schlagworte: | unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Personennahverkehr |
| Leitsatz: | Die Beklagte hat sowohl einzelne Buslinien als auch einzelne Teilstrecken solcher Linien ("Umläufe") an ein Tochterunternehmen vergeben. Dieses setzt die von ihm eingestellten Fahrer in Bussen der Beklagten ein und unterstellt sie während des Einsatzes der Verkehrsleitstelle der Beklagten. Trotz dieser weitgehenden Integration verneint das Urteil Arbeitnehmerüberlassung, weil die Personaldisposition ausschließlich beim Tochterunternehmen verblieben ist. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 923/02 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Unterschrift, faires Verfahren, zumutbare Sorgfalt |
| Leitsatz: | 1. Es wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens nicht vereinbar, das Fehlen einer den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO entsprechenden Unterschrift unter dem Widerruf eines Prozessvergleichs der widerrufenden Partei zum Nachteil gereichen zu lassen, wenn der Widerruf bereits eine Woche vor Ablauf der Widerrufsfrist bei Gericht eingegangen ist, ohne dass ihr durch einen entsprechenden Hinweis Gelegenheit gegeben worden ist, eine ordnungsgemäße Unterschrift nachzuholen. 2. Hat der Arbeitnehmer von der rechtzeitigen Erhebung einer Kündigungsschutzklage abgesehen, weil ihm von einem anderen Unternehmen mit demselben Geschäftsführer eine nahtlose Weiterbeschäftigung zugesagt worden sein soll, so rechtfertigt dessen spätere Weigerung keine nachträgliche Klagezulassung, muss sich der Arbeitnehmer vielmehr auf die Durchsetzung seines Einstellungsanspruchs verweisen lassen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 Ta 2022/02 | |