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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BerlinVerkündungsdatum11 / 2002 

Landesarbeitsgericht Berlin

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 970/02 vom 14.11.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung / Beweiswert eines ärztlichen Attestes / Zwischenzeugnis / Schmerzensgeld wegen "Mobbing"
Leitsatz:1. Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine vertraglich geschuldete Arbeit auszuführen, mit dem Bemerken, die Arbeit schade seiner Gesundheit, und legt er nachträglich eine noch am selben Tag ausgestellte ärztliche AU-Bescheinigung vor, kann der Beweiswert des Attestes für den Konfliktzeitpunkt erschüttert sein.

Im Prozess über die Entfernung der Abmahnung hat jedoch auch dann der Arbeitgeber die Beweislast für die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers. Entbindet der Arbeitnehmer den Arzt von der Schweigepflicht, kann sich der Arbeitgeber auf den Arzt als Zeugen berufen; tut der Arbeitgeber dies nicht, ist für den Prozess von der vom Arbeitnehmer behaupteten Arbeitsunfähigkeit auszugehen.

2. Die Korrektur eines bereits zweieinhalb Jahre alten Zwischenzeugnisses kann im allgemeinen nicht mehr verlangt werden.

3. Zu den Anforderungen an einen Schmerzensgeldanspruch wegen "Mobbing".
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 970/02



LAG-BERLIN – Urteil, 19 Sa 1498/02 vom 01.11.2002

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX, KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung, Schwerbehindertenschutz auch bei nach der Kündigung mitgeteilter Schwerbehinderung, Weiterbeschäftigung
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 19 Sa 1498/02

LAG-BERLIN – Urteil, 19 Sa 940/02 vom 01.11.2002

Rechtsgebiete:StGB, BGB
Schlagworte:"Mobbing"
Leitsatz:"Mobbing" stammt ebenso wie "Corporate Governance" oder Regeln über Zielvereinbarungen aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und ist auf das deutsche Rechtssystem nicht als Anspruchsgrundlage zu übertragen. Vielmehr kommen in derartigen Fällen, in denen dem Arbeitgeber durch fortlaufende Handlungen den Arbeitnehmer kausal schädigende schuldhafte Ehr-, Gesundheits- und Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie aus §§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185, 223, 230 StGB, § 847 BGB in Betracht .

Voraussetzung für alle angesprochenen Anspruchsgrundlagen sind Handlungen, die der Arbeitnehmer bei Bestreiten des Arbeitgebers konkret darlegen und beweisen muss, dadurch kausal verursachte Verletzungen der Rechtsgüter des Arbeitnehmers, ein zurechenbarer Schaden und ein Verschulden des Arbeitgebers, der insbesondere die psychischen Gesundheitsverletzungen des Arbeitnehmers voraussehen können muss.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 19 Sa 940/02


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