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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 31.05.2002, Aktenzeichen: 2 Sa 264/02 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 2 Sa 264/02

Urteil vom 31.05.2002


Leitsatz:Erklärt ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer sein Einverständnis mit einer nachträglichen Befristung, so reicht dies für die Wirksamkeit der Befristungsabrede nicht aus. Ein objektiver, die Befristung sachlich rechtfertigender Grund liegt in diesem Falle nicht vor.
Rechtsgebiete:BeschFG, BGB
Vorschriften:BeschFG § 1 a.F., BGB § 620,
Stichworte:Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 47 Ca 12422/01 vom 20.11.2001

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