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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 30.10.2003, Aktenzeichen: 16 Sa 1052/03 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 16 Sa 1052/03

Urteil vom 30.10.2003


Leitsatz:Ermittelt ein Handelsunternehmen (Drogeriemarktkette) einen verminderten Bedarf an Anwesenheitsstunden des gesamten Verkaufspersonals um 20 %, kann es gegenüber allen Verkaufskräften - ohne Durchführung einer Sozialauswahl - Änderungskündigungen aussprechen mit dem Ziel, die Arbeitszeit und das Entgelt um 20 % zu kürzen. Das Kündigungsschutzgesetz zwingt nicht dazu, stattdessen eine geringere Anzahl von Beendigungskündigungen auszusprechen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1, KSchG § 1 Abs. 3 Satz 2,
Stichworte:Änderungskündigung/Beendigungskündigung, Sozialauswahl,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 3 Ca 24531/02 vom 19.03.2003

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