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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 30.01.2004, Aktenzeichen: 2 Sa 2129/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 2 Sa 2129/03

Urteil vom 30.01.2004


Leitsatz:1. Die Zustellung eines Urteils durch Einwurf in den Briefkasten löst den Fristbeginn für Berufung und Berufungsbegründung selbst dann aus, wenn der Betrieb an einem Sonnabend nicht geöffnet ist.

2. Zu den Sorgfaltspflichten einer Partei gehört es, bei Zustellungen auch den Briefumschlag und die auf ihm enthaltenen Daten zu beachten.
Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Vorschriften:ArbGG § 66, ZPO § 233, ZPO § 234,
Stichworte:Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist,
Verfahrensgang:ArbG 74 Ca 34592/02 vom 04.07.2003

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