JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 29.04.2003, Aktenzeichen: 5 Sa 1793/02
| Leitsatz: | 1. Einem erst nach dem Ableben des früheren Betriebsinhabers eingestellten Arbeitnehmer wird durch einen Wunsch des Erblassers hinsichtlich der Weiterführung seines Betriebs mit eigenen Arbeitnehmern kein Recht eingeräumt. 2. Es stellt kein widersprüchliches Verhalten dar, wenn ein Testamentsvollstrecker, der bei seinem Amtsantritt den Beschäftigten erklärt hat, kein Mitarbeiter brauche Sorge um seinen Arbeitsplatz zu haben und es werde niemand aus betriebsbedingten Gründen entlassen, knapp 2 Jahre später den Entschluss zur Fremdvergabe sämtlicher verbliebenen Arbeiten fasst und deshalb allen Arbeitnehmern kündigt. |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 2216 Abs. 2 Satz 1, KSchG § 1 Satz 1 Alt. 3, |
| Stichworte: | Kündigungsverzicht, widersprüchliches Verhalten Kündigungsverzicht, widersprüchliches Verhalten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 78 Ca 35751/01 vom 20.07.2002 |
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