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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 24.09.2004, Aktenzeichen: 6 Sa 685/04 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 6 Sa 685/04

Urteil vom 24.09.2004


Leitsatz:1. § 54 BMT-G II enthält in seiner Fassung ab 01. Januar 2002 kein zwingendes Schriftformerfordernis für eine Angabe des Kündigungsgrundes mehr.

2. Es ist dem Arbeitgeber zumutbar, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer in Altersteilzeit noch 11 Monate bis zum Eintritt in die Freistellungsphase fortzusetzen, auch wenn er dessen Tätigkeit einem externen Dienstleister übertragen hat.

3. Der Erwerb eines Anspruchs gegen einen externen Dienstleister macht dem Arbeitgeber die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs seines Arbeitnehmers nicht unmöglich i.S.d. § 275 Abs. 1 BGB.
Rechtsgebiete:BGB, BMTG II, ZPO, ArbGG
Vorschriften:BGB § 275 Abs. 1, BGB § 275 Abs. 2, BGB § 626 Abs. 1, BMTG II § 54, ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 1, ArbGG § 68,
Stichworte:Sollvorschrift, sog. Unkündbarkeit, Wiederaufnahme des Verfahrens, Zurückverweisung,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 37 Ca 521/04 vom 03.03.2004

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