JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 24.09.2004, Aktenzeichen: 6 Sa 1116/04
| Leitsatz: | Der Arbeitgeber darf ein einschlägig abgemahntes Betriebsratsmitglied, das außerhalb seiner Arbeitszeit im Betrieb erscheint und Mitarbeiter über eine Stunde lang in Gespräche verwickelt und dadurch von der Arbeit abhält mit der Folge entsprechender Beschwerden in eine andere Abteilung versetzen, auch wenn es dort nur noch in Tagesschicht beschäftigt werden kann und deshalb über 500,-- ¤ brutto monatlich an Zulagen verliert. |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Vorschriften: | GewO § 106 Satz 1, |
| Stichworte: | Betriebsratsmitglied, Versetzung, Wechselschichtzulage, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 44 Ca 29048/03 vom 07.04.2004 |
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