JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 24.04.2003, Aktenzeichen: 16 Sa 2297/02
| Leitsatz: | 1. Das Urteil ist im Sinne des § 517 ZPO auch dann "in vollständiger Form abgefasst", wenn auf der zugestellten Urteilsausfertigung die Zeilen einer Seite des unstreitigen Tatbestandes nicht vollständig lesbar sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei den fraglichen Zeilen erkennbar um die wörtliche Wiedergabe von schriftsätzlichem Parteivortrag handelt. 2. Übersendet die Geschäftsstelle auf telefonische Beanstandung einer Partei hin eine weitere, vollständig lesbare Urteilsausfertigung, wird hierdurch eine neue Berufungsfrist jedenfalls dann nicht ausgelöst, wenn die Übersendung formlos ohne Empfangsbekenntnis geschieht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 174 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 174 Abs. 1 Satz 2, ZPO § 517, |
| Stichworte: | Teilweise Unleserlichkeit von Teilen des unstreitigen Urteilstatbestands, formlose Übersendung einer weiteren, vollständig lesbaren Urteilsausfertigung mit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 39 Ca 34522/00 vom 24.09.2002 |
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