JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 24.01.2003, Aktenzeichen: 6 Sa 1564/02
| Leitsatz: | 1. Hat ein Arbeitnehmer ausländischer Herkunft eine Beschäftigung in den sog. Neuen Bundesländern unter Hinweis auf seine Sorge vor ausländerfeindlichen Übergriffen stets nachdrücklich abgelehnt, so ist der Arbeitgeber bei Schließung seiner Berliner Niederlassung nicht gehalten, ihm eine Weiterbeschäftigung am Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten. 2. Geht ein Fax zur Geltendmachung von Ansprüchen im Betrieb des Arbeitgebers an einem Freitag nach Dienstschluss kurz vor 18.00 Uhr ein, so wird ein Zugang dadurch erst am nächsten Arbeitstag bewirkt. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3, KSchG § 8, BGB § 130 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Versetzungsbereitschaft, Zugang, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 39 Ca 24753/99 vom 24.05.2002 |
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