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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 22.01.2004, Aktenzeichen: 16 Sa 2066/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 16 Sa 2066/03

Urteil vom 22.01.2004


Leitsatz:1. Ein Dienstplan kann in zeitlicher Hinsicht für den Einsatz der Arbeitnehmer sowohl exakte Zeiten ("von ... bis ...") als auch "Zeitfenster" ("Arbeitsbeginn in der Zeit von ... bis ..." oder "Arbeitsende in der Zeit von ... bis ...") vorsehen.

2. Die Aktualisierung bzw. Änderung eines langfristig aufgestellten Dienstplans durch sogenannte "Dienständerungsblätter" für eine größere Anzahl von Arbeitnehmern ist selbst wiederum Dienstplan, wenn sie in ausreichender Zeit vor dem effektiven Einsatz bekannt gegeben wird; dieser Einsatz ist dann nicht "außerplanmäßig".
Rechtsgebiete:JazTV Deutsche Bahn AG
Vorschriften:JazTV Deutsche Bahn AG § 9 Abs. 8 Satz 5,
Stichworte:Einsatz eines Streckenlokomotivführers als Springer, "außerplanmäßige Kurzeinsätze" im Sinne von § 9 Abs. 8 Satz 5 des Tarifvertrages zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 42 Ca 36412/02 vom 23.06.2003

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