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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 20.09.2006, Aktenzeichen: 15 Sa 891/06 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 15 Sa 891/06

Urteil vom 20.09.2006


Leitsatz:Wird durch das Revisionsgericht ein unechtes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts aufgehoben mit dem Hinweis, dass das Berufungsgericht ein Versäumnisurteil hätte erlassen müssen, dann ist zu der nachfolgenden Verhandlung vor dem Berufungsgericht die ehemals säumige Partei nicht zu laden. Dies ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 ZPO.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 336 Abs. 1 Satz 2 analog,
Stichworte:unechtes Versäumnisurteil, Aufhebung durch das Revisionsgericht, erneuter Termin, keine Ladung der ehemals säumigen Partei,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 98 Ca 61795/03 vom 21.10.2003

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