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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 20.02.2004, Aktenzeichen: 13 Sa 2465/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 13 Sa 2465/03

Urteil vom 20.02.2004


Leitsatz:Erhält nach den Regeln eines Altersteilzeitvertrages der Arbeitnehmer am Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses eine Abfindung, die danach berechnet wird, wie viele Monate zwischen dem Ende des Altersteilzeitverhältnisses und dem Zeitpunkt liegen, zu den der Arbeitnehmer Anspruch auf ungeminderte Altersrente gehabt hätte, erhält auch der Arbeitnehmer eine Abfindung, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig wegen einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 236 a SGB IV endet.
Rechtsgebiete:BGB, SGB VI
Vorschriften:BGB § 133, BGB § 157, SGB VI 236 a,
Stichworte:Auslegung eines Altersteilzeitvertrages, Abfindung bei vorzeitiger Rente wegen Alters eines schwerbehinderten Menschen,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 9 Ca 17100/03 vom 01.10.2003

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