JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 19.08.2005, Aktenzeichen: 13 Sa 1081/05
| Leitsatz: | 1. Verweist ein Sozialplan auf die Inhaltsnormen einer anderen Betriebsvereinbarung "in der jeweils gültigen Fassung", handelt es sich um eine sogenannte Blankettverweisung. Eine solche ist jedenfalls insoweit wirksam, als sie auf die normativen Regelungen verweist, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozialplans in Kraft waren (im Anschluss an BAG 23.6.1992 - 1 ABR 9/92 -). 2. Der Inhalt der in Bezug genommenen Regelungen bleibt auch dann maßgebend, wenn deren Geltung aufgehoben oder sie durch eine andere Regelung ersetzt worden sind. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 77, BetrVG § 112, |
| Stichworte: | Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Blankettverweisung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 8 Ca 17682/04 vom 06.04.2005 |
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