JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 18.12.2002, Aktenzeichen: 16 Sa 923/02
| Leitsatz: | Die Beklagte hat sowohl einzelne Buslinien als auch einzelne Teilstrecken solcher Linien ("Umläufe") an ein Tochterunternehmen vergeben. Dieses setzt die von ihm eingestellten Fahrer in Bussen der Beklagten ein und unterstellt sie während des Einsatzes der Verkehrsleitstelle der Beklagten. Trotz dieser weitgehenden Integration verneint das Urteil Arbeitnehmerüberlassung, weil die Personaldisposition ausschließlich beim Tochterunternehmen verblieben ist. |
| Rechtsgebiete: | AÜG |
| Vorschriften: | AÜG Art. 1 § 9 Nr. 1, AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 S. 1, |
| Stichworte: | unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Personennahverkehr, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 36 Ca 12869/01 vom 13.02.2002 |
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