JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 18.08.2006, Aktenzeichen: 13 Sa 807/06
| Leitsatz: | Eine Tarifnorm wird erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens wirksam, sofern nicht im Tarifvertrag eine weiterreichende Regelung getroffen worden ist. Dementsprechend können sich bei Einführung eines neuen Fallgruppenbewährungsaufstiegs geforderte Bewährungszeiten grundsätzlich nur auf Zeiten ab seiner Einführung und - aufgrund einer Übergangsvorschrift - unmittelbar davor abgeleistete Zeiten auswirken. |
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Vorschriften: | TVG § 1, |
| Stichworte: | Auslegung Tarifvertrag, Bewährungszeiten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 75 Ca 26196/05 vom 23.03.2006 |
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