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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 15.11.2002, Aktenzeichen: 19 Sa 1454/02 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 19 Sa 1454/02

Urteil vom 15.11.2002


Leitsatz:Eine Aufkündigung eines Gemeinschaftsbetriebes zweier Unternehmen kann auch nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses liegen, ohne zur Unwirksamkeit der Kündigung wegen einer fehlerhaften Sozialauswahl bezogen auf vergleichbare Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebes zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass die Aufkündigung des Gemeinschaftsbetriebes zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" i.S.d. Rechtsprechung des BAG zur beabsichtigten Betriebsstilllegung angenommen hat.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 1 Abs. 3, BGB § 613a,
Stichworte:Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes nach Ausspruch der Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 71 Ca 31286/01 vom 02.05.2002

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