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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 14.03.2003, Aktenzeichen: 6 Sa 1256/02 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 6 Sa 1256/02

Urteil vom 14.03.2003


Leitsatz:Ein Fluggastkontrolleur, der vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, weil er dessen Unternehmen gegenüber Praktikanten eine "Scheißfirma" genannt und von "Hungerlohn" gesprochen hat, kann verhaltensbedingt entlassen werden, wenn er kurze Zeit später zahlreiche Fluggäste auf einen Job anspricht und sich dazu von ihnen Visitenkarten geben lässt.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1,
Stichworte:Geringschätzung des Arbeitgebers,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 16 Ca 28350/01 vom 18.03.2003

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