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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 14.02.2003, Aktenzeichen: 13 Sa 69/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 13 Sa 69/03

Urteil vom 14.02.2003


Leitsatz:Bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder der Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in aller Regel kein neues Arbeitsverhältnis im Sinne des § 71 Einleitungssatz BAT begründet, wenn der Arbeitsinhalt im Wesentlichen unverändert bleibt.
Rechtsgebiete:BAT
Vorschriften:BAT § 37, BAT § 71,
Stichworte:Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen, deren erster vor dem 30.06.1994 begann,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 91 Ca 12661/02 vom 18.10.2002

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