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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 13.12.2006, Aktenzeichen: 15 Sa 1135/06 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 15 Sa 1135/06

Urteil vom 13.12.2006


Leitsatz:1. Ist eine Zielvereinbarung über einen variablen Vergütungsbestandteil einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegen, dann führt das Nichtvorliegen einer Zielvereinbarung für das jeweilige Kalenderjahr nicht schon dazu, dass der Anspruch auf die variable Vergütung entfällt (BSG vom 23.03.2006 - ZIP 2006, 1414).

2. Ist der entsprechende Zeitabschnitt abgelaufen, dann ist die Vergütungshöhe nach § 287 ZPO zu schätzen. Hierbei ist regelmäßig von der Vergütung gem. der zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarung auszugehen.

3. Jedenfalls obliegt regelmäßig dem Arbeitgeber die Initiativlast dafür, einen Vorschlag für den Abschluss einer Zielvereinbarung zu unterbreiten.
Rechtsgebiete:BGB, KSchG, ZPO
Vorschriften:BGB § 162 Abs. 1, BGB § 315, KSchG § 1, ZPO § 287,
Stichworte:Zielvereinbarung, ergänzende Vertragsauslegung, Initiativlast,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 76 Ca 364/06 vom 24.05.2006
ArbG Berlin 76 Ca 617/06 vom 24.05.2006

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