JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 13.09.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 696/05
| Leitsatz: | 1. Sinkt die Beschwer des Rechtsmittelklägers infolge des Abschlusses eines Teilvergleichs im Berufungsverfahren auf einen an sich nicht rechtsmittelfähigen Wert ab, so wird die Berufung dadurch nicht unzulässig. 2. Es kann dahingestellt bleiben, ob eine tarifliche Regelung hinsichtlich der Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen im Zweifel auf den effektiven, übertariflichen Stundenlohn abstellt. Unterscheiden die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Regelung der Bemessungsgrundlage hinsichtlich anderweitiger tariflicher Leistungen zwischen dem Begriff des Tariflohns und dem des Stundenlohns, so ist die Zuschlagsregelung, die vom Stundenlohn ausgeht so auszulegen, dass insoweit der effektive Stundenlohn maßgeblich sein soll |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, MTV und ETV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin vom 7.7.2003 |
| Vorschriften: | ArbGG § 64 Abs. 2 b, MTV und ETV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin vom 7.7.2003, |
| Stichworte: | Bemessungsgrundlage für tarifliche Sonn- und Feiertagszuschläge, Tarifauslegung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 25 Ca 19062/04 vom 27.01.2005 |
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