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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 13.01.2006, Aktenzeichen: 13 Sa 1957/05 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 13 Sa 1957/05

Urteil vom 13.01.2006


Leitsatz:Der Arbeitgeber ist vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einer sich im Erziehungsurlaub befindlichen Arbeitnehmerin, auf deren Initiative der Aufhebungsvertrag zustande kommt und die durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wird, nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die Arbeitnehmerin mangels anwartschaftsbegründender Zeiten möglicherweise kein Arbeitslosengeldes erhalten wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242,
Stichworte:Hinweispflicht des Arbeitgebers, Aufhebungsvertrag, Schadensersatz,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 54 Ca 12641/05 vom 26.08.2005

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