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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 12.11.2004, Aktenzeichen: 2 Sa 1863/04 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 2 Sa 1863/04

Urteil vom 12.11.2004


Leitsatz:1. Ein Zahlungsantrag im Insolvenzfalle kann zulässig sein, wenn der Grund des Anspruches nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit liegt.

2. Im Insolvenzfalle ist die Freistellung der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung dann nicht der Beginn der Betriebsstilllegung, wenn sie im Interesse der Insolvenzmasse erfolgt und durch die insolvenzspezifische Freistellung bewirkt werden soll, dass die Arbeitnehmer trotz Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld erhalten können.
Rechtsgebiete:BetrV, InsO
Vorschriften:BetrV § 113, InsO § 208, InsO § 209, InsO § 210, InsO §§ 121 ff,
Stichworte:Zulässigkeit eines Zahlungsantrages bei Insolvenz, Freistellung als Betriebsstilllegung,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 89 Ca 9206/04 vom 29.07.2004

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