JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 11.10.2002, Aktenzeichen: 6 Sa 961/02
| Leitsatz: | 1. Ein vom Arbeitgeber freigestellter Arbeitnehmer ist anders als im Falle eines Betriebsübergangs nach zunächst wirksam erklärter Kündigung nicht gehalten, vom Erwerber binnen drei Wochen ab Kenntnis vom Betriebsübergang Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses zu verlangen. 2. Da sich der Erwerber gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB ab Übergang des Arbeitsverhältnisses ebenfalls in dem vom Veräußerer durch Freistellung des Arbeitnehmers begründeten Annahmeverzug befindet, ist es nicht Sache des Arbeitnehmers, seine Arbeitskraft anzubieten, um sich nicht dem Einwand der Verwirkung auszusetzen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 613a Abs. 1 S. 1, |
| Stichworte: | Betriebsteilübergang, prozessuale Verwirkung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 51 Ca 29042/01 vom 13.03.2002 |
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