( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 09.12.2004, Aktenzeichen: 16 Sa 1967/04 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 16 Sa 1967/04

Urteil vom 09.12.2004


Leitsatz:Der Arbeitgeber gerät (im ungekündigten Arbeitsverhältnis) nicht in Annahmeverzug, wenn ihm sowohl der medizinische Dienst der Krankenkassen als auch ein Vertrauensarzt übereinstimmend mitgeteilt haben, die Arbeitnehmerin sei zur vertraglich geschuldeten Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, und wenn der Arbeitgeber daraufhin die Arbeitnehmerin nach Hause schickt, weil er einen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen kann.

Im Prozess um Verzugslohn genügt es der Arbeitnehmerin nicht, wenn sie sich für ihre Arbeitsfähigkeit (pauschal) auf das Zeugnis eines anderen Arztes oder auf ein Sachverständigengutachten beruft, ohne sich mit den ärztlichen Äußerungen des medizinischen Dienstes und des Vertrauensarztes sowie dem Sachvortrag des Arbeitgebers zu den körperlichen Anforderungen der geschuldeten Arbeit auseinanderzusetzen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 297, BGB § 611 Abs. 1, BGB § 615,
Stichworte:Annahmeverzug und gesundheitliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit, leidensgerechter Arbeitsplatz,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 91 Ca 8950/04 vom 25.06.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-BERLIN – Urteil vom 09.12.2004, Aktenzeichen: 16 Sa 1967/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-berlin/lag-berlin-urteil-vom-09-12-2004-az-16-sa-196704

"LAG-BERLIN - 09.12.2004, 16 Sa 1967/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN