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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 07.03.2002, Aktenzeichen: 7 Sa 1648/01 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 7 Sa 1648/01

Urteil vom 07.03.2002


Leitsatz:Kündigt ein Arbeitgeber außerordentlich, hilfsweise ordentlich und erklärt er gleichzeitig, dass für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung der Arbeitnehmer unter Anrechnung auf noch offene Urlaubsansprüche freigestellt werde, so wird hierdurch der Erholungsurlaub nicht wirksam erteilt.
Rechtsgebiete:BUrlG
Vorschriften:BUrlG § 7 Abs. 1, BUrlG § 7 Abs. 4,
Stichworte:Urlaubserteilung, vorsorgliche nach außerordentlicher Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 5 Ca 6706/01 vom 19.06.2001

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