( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 06.01.2006, Aktenzeichen: 6 Sa 2021/05 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 6 Sa 2021/05

Urteil vom 06.01.2006


Leitsatz:1. Werden in einem Unternehmen mit zahlreichen Filialen zunächst ein Großteil davon geschlossen und die nach einer Sozialauswahl verbliebenen Arbeitnehmer auf die restlichen Filialen verteilt, so werden von einem Übergang dieser Filialen auf einen Erwerber auch die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer erfasst, deren Arbeitsverhältnis nicht wirksam gekündigt worden ist oder bei denen die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen war.

2. Ein Arbeitnehmer, der mit dem kündigenden Veräußerer des Betriebs im Kündigungsschutzprozess die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zu einem nach dem Betriebsübergang liegenden Zeitpunkt vereinbart, ist gehindert, gegenüber dem Erwerber einen Fortbestand über diesen Tag hinaus geltend zu machen.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, ZPO § 265 Abs. 2 Satz 1, ZPO § 256 Abs. 1, ZPO § 259, ZPO § 533 Nr. 2,
Stichworte:Betriebsteilübergang, Prozessvergleich mit Betriebsveräußerer,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 28 Ca 13727/05 vom 30.09.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-BERLIN – Urteil vom 06.01.2006, Aktenzeichen: 6 Sa 2021/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-berlin/lag-berlin-urteil-vom-06-01-2006-az-6-sa-202105

"LAG-BERLIN - 06.01.2006, 6 Sa 2021/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN