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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINUrteil vom 03.09.2004, Aktenzeichen: 6 Sa 1315/04 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 6 Sa 1315/04

Urteil vom 03.09.2004


Leitsatz:Erklärt sich ein Arbeitnehmer zur Rettung des Betriebes seines Arbeitgebers bereit, gegen ein entsprechend geringeres Entgelt verkürzt zu arbeiten, so stellt sein für den Fall einer gleichwohl eintretenden Insolvenz vorgesehener Anspruch auf das volle Entgelt jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter von der Befugnis, vom Arbeitnehmer auch wieder die vollzeitige Arbeitsleistung zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht hat.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2,
Stichworte:Entgeltvereinbarung für den Insolvenzfall,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 18 Ca 17105/03 vom 08.06.2004

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