JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 01.07.2003, Aktenzeichen: 5 Sa 1288/02
| Leitsatz: | - Auch bei einer rückwirkenden Vergütungserhöhung beginnt die kurze Verjährung nach § 196 Nr. 8 BGB a.F. mit der Entstehung des Anspruchs (vorliegend: Mit Bekanntgabe der Neufassung der Lehrerrichtlinien), nicht schon mit dem Datum, auf das die Vergütungserhöhung rückwirkend bezogen wird. - Beurteilt das Landesarbeitsgericht seinen Streitfall anders als das Bundesarbeitsgericht einen im Wesentlichen gleichgelagerten Parallelfall, ist die Revisionszulassung nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG dennoch nicht angezeigt, wenn das BAG-Urteil auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler beruht und insoweit keinen abstrakten Rechtssatz gebildet hat. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BGB |
| Vorschriften: | ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2, BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8, BGB § 201 a.F., |
| Stichworte: | Verjährungsbeginn bei rückwirkender Vergütungserhöhung, Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung, die auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler ohne Bildung eines abstrakten Rechtssatzes beruht, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 91 Ca 21191/98 vom 22.02.2000 |
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