JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Urteil vom 01.04.2003, Aktenzeichen: 3 Sa 51/03
| Leitsatz: | 1. Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG findet auf die befristete Erhöhung der Arbeitszeit im Rahmen eines unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnisses weder unmittelbare noch analoge Anwendung. 2. Die Regelung des § 14 TzBfG schließt die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Erfordernis eines Sachgrundes für die Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen - hier des Umfangs der Arbeitszeit - nicht aus. 3. Zum Befristungsgrund der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit von entsprechenden Haushaltsmitteln und zu dem der (mittelbaren) Stellvertretung. |
| Rechtsgebiete: | BGB, TzBfG, KSchG |
| Vorschriften: | BGB § 623, BGB § 620, TzBfG § 14, TzBfG § 17, KSchG § 2, |
| Stichworte: | Befristete Aufstockung der Arbeitszeit um 1/4 der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 86 Ca 19757/02 vom 05.11.2002 |
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