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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 29.12.2003, Aktenzeichen: 17 Ta (Kost) 6109/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 17 Ta (Kost) 6109/03

Beschluss vom 29.12.2003


Leitsatz:Die Werte einer Kündigungsschutzklage und einer Klage, mit der die von der Wirksamkeit der Kündigung abhängigen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden, sind für den Zeitraum aufeinander anzurechnen, der für die Bewertung der Kündigungsschutzklage maßgebend ist.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 12 Abs. 7,
Stichworte:Kündigungsschutzklage und Vergütungsklage, Berechnung der Streitwerte,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 54 Ca 12767/02 vom 22.09.2003

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