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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 27.05.2003, Aktenzeichen: 3 Ta 733/03 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 3 Ta 733/03

Beschluss vom 27.05.2003


Leitsatz:Hinsichtlich einer gegen eine Kündigung gerichteten Klage des bei der KG angestellten Geschäftsführers einer GmbH verbleibt es dabei, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht durch die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausgeschlossen ist. Es ist weiterhin der dazu vorliegenden Rechtsprechung des BAG zu folgen.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Ziff. 36, ArbGG § 2 Abs. 3, ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3,
Stichworte:Klage eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit Anstellungsvertrag zur KG,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 36 Ca 4225/03 vom 19.02.2003

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