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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 23.01.2003, Aktenzeichen: 18 TaBV 2141/02 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 18 TaBV 2141/02

Beschluss vom 23.01.2003


Leitsatz:F.d.Prüfung, ob der Schwellenwert des § 111 BetrVG f. eine Anwendung der §§ 111 ff. BetrVG erreicht ist, ist jedenfalls i.d.Fällen, i.denen in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, auf die Gesamtzahl aller wahlberechtigten Arbeitnehmer abzustellen, die in den Unternehmen beschäftigt sind, die sich zur Leitung des gemeinsamen Betriebes zusammengeschlossen haben und nicht auf die Arbeitnehmerzahl eines jeden einzelnen Unternehmens.
Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Vorschriften:BetrVG § 111, BetrVG § 112, BetrVG § 112a, ArbGG § 98,
Stichworte:Schwellenwert, gemeinsamer Betrieb,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 53 BV 27799/02 vom 28.10.2002

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