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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 21.02.2006, Aktenzeichen: 6 Ta 2215/05 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 6 Ta 2215/05

Beschluss vom 21.02.2006


Leitsatz:Sieht ein Dienstvertrag für den Fall einer Abberufung des Dienstnehmers aus seiner Stellung als Vorstandsvorsitzender vor, dass das durch diesen Vertrag geregelte Anstellungsverhältnis als Arbeitsverhältnis weitergeführt wird, so ist darin ein über die Abberufung hinausgehender Umstand zu sehen, aus dem sich ergibt, dass das Dienstverhältnis infolge der Abberufung zum Arbeitsverhältnis geworden ist (zu dieser Möglichkeit BAG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 54 zu II 1 b, aa der Gründe).
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3,
Stichworte:Anschlussarbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 75 Ca 21017/05 vom 17.11.2005

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