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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 19.08.2003, Aktenzeichen: 17 Ta 6063/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 17 Ta 6063/03

Beschluss vom 19.08.2003


Leitsatz:Bei der Streitwertfestsetzung nach § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG ist auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen (Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer). Dabei ist es ohne Belang, ob der Arbeitsvertrag vor Begin des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen wurde und wann die einzuhaltende Kündigungsfrist endet.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 12 Abs. 7,
Stichworte:Arbeitsverhältnis von kurzer Dauer - Streitwert,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 77 Ca 829/03 vom 10.06.2003

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