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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 19.03.2004, Aktenzeichen: 17 Ta 541/04 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 17 Ta 541/04

Beschluss vom 19.03.2004


Leitsatz:Ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet und wird der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich erledigt, kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht im Hinblick auf die fehlende Rechtswegzuständigkeit versagt werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:nicht eröffneter Rechtsweg - mangelnde Erfolgsaussicht,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 34 Ca 31607/03 vom 12.02.2004

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